03.11.01.01 - Funktionszulage Ausbildungsverantwortliche
Mit der Funktionszulage für Ausbildnerinnen und Ausbildner würdigt die Kantonale Verwaltung den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit der Rolle als Ausbildungsperson verbunden ist. Sie kann zugesprochen werden, sofern die Ausbildungstätigkeit nicht bereits in der Zuordnung zur Lohnklasse abgegolten ist.
Der Vollzug der Funktionszulage erfolgt mit einem Prozess über das My Abacus Portal. Die verteilbare Gesamtsumme wird Anfang November durch das Personalamt der Personaladministratorin oder dem Personaladministrator des jeweiligen Amtes zugeteilt. Die Freigabe erfolgt durch die Amtsleiterin oder den Amtsleiter bzw. Betriebsleiterin oder Betriebsleiter.
Die Regelung zur Funktionszulage basiert auf dem RRB 877 vom 23.10.2007
https://weiter.tg.ch/draftfile.php/8078/user/draft/471927195/Prozesse.pdf
Mit dem Abschluss des Prozesses wird das Bestätigungsschreiben zur Ausbildungszulage pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter im jeweiligen Dossier im Abschnitt 1 "Dienstverhältnis Grundlagen" abgelegt.