03.05.60.01 - Ferienkauf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung können seit 1.1.2025 zusätzliche Ferien käuflich erwerben. Der Kauf ist in nur in Tranchen von 5 oder 10 Tagen pro Kalenderjahr möglich. Der Prozess für den Ferienkauf ist im My Abacus Portal im Menu "Meine Daten" und dort im Reiter "Prozesse" verfügbar.
Anspruchsberechtigte
Berechtigt für den Bezug sind Personen, welche
- das 21. Altersjahr vollendet haben
- sich nicht mehr in Ausbildung befinden und
- die Probezeit erfolgreich absolviert haben
Für befristete Angestellte sowie solche, die sich in gekündigtem Dienstverhältnis befinden und Personen, welche im Stundenlohn angestellt sind, ist der zusätzliche Erwerb von Ferien nicht möglich. Die vollständigen Regelungen für den Ferienkauf finden Sie im nachfolgenden Dokument.
Prozess-Übersicht
Der Prozess ist zweigeteilt, er besteht aus der Gutschrift des Ferienguthabens und aus der Verbuchung der bezogenen Ferien über die Lohnverarbeitung. Die Verbuchung erfolgt erst nach dem Bezug der Ferien und der Visierung des betreffenden Monates.
Bei Personen ohne Computerzugang erfolgt die Gutschrift für das gewünschte Ferienguthaben durch Personaladministratorinnen oder Personaladministratoren über den Prozess "Ferienkauf für Dritte". Diesen finden Sie im Menu der Prozesse im Abschnitt "Zeit und Absenzen".
Ferienkauf Gutschrift (zum Vergrössern bitte anklicken) Ferienkauf Bezug (zum Vergrössern bitte anklicken)
Anleitungen
Ferienkauf Gutschrift
Die Videoinhalte sind teilweise KI-generiert.
Ferienkauf Gutschrift für Dritte
Die Videoinhalte sind teilweise KI-generiert.
Ferienkauf Bezug
Die zusätzlich erworbenen Ferientage werden erst im Nachgang zum effektiven Bezug direkt über die Lohnverarbeitung verrechnet. Die Verrechnung der zusätzlich erworbenen Ferien erfolgt im automatisierten Abacus-Prozess, in der Regel im Folgemonats des Bezugs. Dies setzt jedoch voraus, dass die Zeiterfassung im Abacus durch die Mitarbeiterin/ den Mitarbeiter vorschriftsgemäss fertig gemeldet und von der vorgesetzten Stelle entsprechend visiert wurde.
Der Lohnabzug für die gekauften Ferientage berechnet sich aufgrund des versicherten Jahreslohnes. Der versicherte Jahreslohn berechnet sich aus:
- Monatsbesoldung gemäss Entscheid bzw. Salärbrief
- Allfällige, monatlich gleichbleibenden Zahlungen wie z.B. Inkonvenienzen oder Funktionszulagen
Für eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter mit einem versicherten Jahreslohn von Fr. 50'000 mit einem BG von 100% beträgt der Lohnabzug für einen gekauften Ferientag Fr. 194.20 Die Abrechnung erfolgt pro Absenz und wird sowohl im Informationsschreiben an die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter wie auch auf der Lohnabrechnung ausgegeben