03.05.60.01 - Ferienkauf

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung können seit 1.1.2025 zusätzliche Ferien käuflich erwerben. Der Kauf ist in nur in Tranchen von 5 oder 10 Tagen pro Kalenderjahr möglich. Der Prozess für den Ferienkauf ist im My Abacus Portal im Menu "Meine Daten" und dort im Reiter "Prozesse" verfügbar. 

Bezugsbedingungen

Berechtigt für den Bezug sind Personen, welche

  • das 21. Altersjahr vollendet haben
  • sich nicht mehr in Ausbildung befinden und
  • die Probezeit erfolgreich absolviert haben

Für befristete Angestellte sowie solche, die sich in gekündigtem Dienstverhältnis befinden und Personen, welche im Stundenlohn angestellt sind, ist der zusätzliche Erwerb von Ferien nicht möglich. 

Die aktuellen Ferienguthaben müssen gemäss den geltenden Bezugsregeln abgebaut sein, d.h. es dürfen nicht mehr als fünf Ferientage auf das Folgejahr übertragen werden.

Die Kontrolle und Verantwortung über den Saldo der zusätzlich erworbenen Ferientage liegt sowohl bei der vorgesetzten Person als auch bei der Mitarbeiterin/beim Mitarbeiter. Der Prozess selber prüft nur allfällig bestehende Guthaben.

Die vollständigen Regelungen für den Ferienkauf finden Sie im Dokument zur Ferienregelung auf dem Portal.


Prozess-Übersicht

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen mittels Prozess ein Guthaben für Ferienkauf.
Die Verbuchung des Lohnabzuges erfolgt nach dem Bezug der Ferien.

Bei Personen ohne Computerzugang muss der Antrag durch Personaladministratorinnen oder Personaladministratoren über den Prozess "Ferienkauf für Dritte" im My Abacus Portal unter Prozesse, Abschnitt "Zeit und Absenzen" ausgeführt werden.

                                                      

     Ferienkauf Gutschrift (zum Vergrössern bitte anklicken)                                     Ferienkauf Bezug (zum Vergrössern bitte anklicken)


Anleitungen Ferienkauf Gutschrift

Ferienkauf Gutschrift

Die Videoinhalte sind teilweise KI-generiert.


Ferienkauf Gutschrift für Dritte

  

 

Die Videoinhalte sind teilweise KI-generiert.


  1. Antrag Ferienkauf im My Abacus Portal unter "Meine Daten/Prozesse




  2. Entscheid Ferienkauf nach Bewilligung durch vorgesetzte Personen
    Das Guthaben wird in der Zeiterfassung unterhalb der Ferienkachel ausgewiesen.




Anleitung Ferienkauf Vollzug

WICHTIG: Die Verrechnung wird erst nach der Fertigmeldung durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter bzw. mit der Visierung der Absenz durch die vorgesetzte Stelle im MyAbacus Portal ausgelöst. Dies erfordert für alle (!) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine vorschriftsgemässe Einhaltung der Prozesse sowie insbesondere eine rechtzeitige Fertigmeldung der Absenzerfassung im Bezugsmonat.


Ämter und Betriebe mit eigenem Zeiterfassungssystem, die ihre Absenzen dem Personalamt per Schnittstelle melden, haben sicherzustellen, dass die zusätzlich erworbenen Ferientage durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. die / den PADM korrekt im Abacus erfassen, fertigmelden und der Bezug der gekauften Ferientage von der vorgesetzten Stelle visiert wird, andernfalls erfolgt zwar die Gutschrift und der Bezug der "gekauften" Ferien, hingegen erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Verrechnung der zusätzlichen Ferien mit dem Lohn. Der Bezug von gekauften Ferien kann nicht mit der vom Personalamt zur Verfügung gestellten Schnittstelle "Absenzerfassung" gemeldet werden.








Zuletzt geändert: Donnerstag, 26. Juni 2025, 16:07