03.05.10 - Mehrstundenkürzung
Dieser Prozess zeigt die automatische Kürzung der Mehrstunden (31. Dezember oder 30. Juni) durch das System. Die Anpassung des Termins erfolgt über den Prozess "Mehrstundenkürzung Termin".
Das Vorgehen basiert auf § 67 RSV 177.122 , welcher besagt, dass der Arbeitszeitsaldo beim Übertrag auf das folgende Kalenderjahr bei vollzeitbeschäftigten Personen höchstens plus 42 Stunden betragen darf (31. Dezember). Der Zeitpunkt des Übertrages kann aus betrieblichen Gründen um sechs Monate verschoben werden (30. Juni).
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Beschäftigungsgrad | Kürzung |
---|---|
100% | 42.0h |
90% | 37.8h |
80% | 33.6h |
70% | 29.4h |
60% | 25.2h |
50% | 21.0h |
40% | 16.8h |
30% | 12.6h |
20% | 8.4h |
10% | 4.2h |
Voraussetzung für die Kürzung
Erst die Visierung der Zeiterfassung durch den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte löst den Kürzungstermin aus. Zudem dürfen ab Erfassungsbeginn (Oktober 2022) in der Abacus Zeiterfassung keine unvisierten Elemente mehr vorhanden sein.
Wurde trotz korrekt hinterlegtem Termin keine Kürzung vollzogen, wenden Sie sich zur Analyse an den Service Desk des Personalamtes (servicedesk.pa@tg.ch, 058 345 66 99).
Abbildung Termin
Der Kürzungstermin ist im My Abacus Portal im Menu "Meine Daten" unter den Informationen zur Anstellung und Organisation verzeichnet. Vorgesetzte finden diesen Reiter bei Ihren Angestellten im Menu "Mein Team". Ausserdem ist der Kürzungstermin pro Mitarbeiter in der Auswertung GLAZ-Report aufgelistet.
Abbildung Kürzung
Die Kürzung erfolgt gemäss Eintrag am 31. Dezember oder am 30. Juni (1). Der Betrag ist im Abschnitt der Leistungserfassung unter der Leistungsart "1930.Mehrstundenkürzung GSTD" ersichtlich (2). Die Kürzung wird der Gleitzeit abgezogen.