03.05.32 Fertigmeldung aufheben

Dieser Prozess hebt bestehende Fertigmeldungen bis zu einem gewünschten Datum mit nachfolgender Einschränkung auf. 
Es erfolgt keine Aufhebung bei Angestellten im Stundenlohn nach dem 15.ten eines Monats. Ebenso wird die Rücksetzung des Datums bei bereits verbuchten Spesen im betreffenden Monat und blockiert. Zudem können nach dem Jahreswechsel die Monate des Vorjahres nicht mehr geöffnet werden. 


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Prozess-Berechtigung

  • Personaladministratorinnen und Personaladministratoren




Prozess-Start: Rolle PADM


Auswahl Mitarbeiterin/Mitarbeiter



  1. Prozess im Menu "Prozesse", Abschnitt "Zeit & Absenzen" starten
  2. Mitarbeiterin oder Mitarbeiter auswählen




Neues Datum Fertigmeldung



  1. Das aktuelle Fertigmelde-Datum ist auf der unteren Zeile vermerkt.
  2. Auswahl des neuen Fertigmeldedatums mittels Kalendersymbol
  3. Über die Schaltfläche "speichern" die Auswahl bestätigen.




Bestätigung Fertigmeldung

Mittels Dialogfenster wird das neue Datum der Fertigmeldung bestätigt. 


  • Die definitive Ausführung des Antrags erfolgt mit der nächsten Nachtverarbeitung im System. Der betreffende Monat ist daher erst am Folgetag wieder für die Bearbeitung durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin freigeschaltet.
  • Es erfolgt keine Aufhebung bei Angestellten im Stundenlohn nach dem 15.ten eines Monats, da die Daten dann in den Lohnlauf überführt werden.  Ebenso wird die Rücksetzung des Datums bei Personen mit verbuchten Spesen im betreffenden Monat blockiert. Zudem können nach dem Jahreswechsel die Monate des Vorjahres nicht mehr geöffnet werden, da die Überträge der Ferien- und Zeitguthaben vom System nicht automatisch nachgerechnet werden.
  • Allfällige Korrekturen können nur über die Prozesse Zeitkonto-Korrektur, Zeitkonto-Umbuchung oder Absenzkonto-Korrektur auf dem nächst möglichen Datum in der Zukunft vorgenommen werden. 




Prozess-Abschluss

Ist das Datum der Fertigmeldung am Folgetag angepasst, erhalten die Personaladministratorin bzw. der Personaladministrator und auch die betreffende Mitarbeiterin oder der betreffenden Mitarbeiter eine Information per E-Mail. Damit ist der Monat wieder für die Erfassung offen.


Bei einer erneuten Fertigmeldung gelangen nur noch jene Daten zur Visierung zum oder zur Vorgesetzten, welche bearbeitet wurden. Alle unveränderten Daten bleiben visiert.



Zuletzt geändert: Donnerstag, 22. Februar 2024, 08:23