03.01.10.20.31 - Austritt KENS
Mit diesem Prozess können Austritte von Personen mit Anstellungen als KEN (Kommissionen, Experten, Nebenämter), als Dolmetscherinnen und Dolmetscher und auch Schülerhilfen selber erfasst werden.
Hinweis: Erfasste Austritte erscheinen nach dem Austrittsdatum nicht mehr in den Listen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stehen auch nicht mehr für die Erfassung von Leistungen zur Verfügung. Allfällige Leistungserfassungen müssen daher zwingend vor der Erfassung des Austritts erfolgen.
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Prozess-Berechtigung
- Personaladministratorinnen und Personaladministratoren
Prozess-Start: Rolle PADM
- Prozess im Abschnitt "Eintritt/Austritt" aufrufen und starten
Auswahl Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter über das Suchfeld "Nachname" aufrufen oder
- direkt aus der aufgeführten Liste auswählen (Haken setzen)
- Mit der Option "alle auswählen" die komplette Liste selektieren bzw. über "keine auswählen" die Selektion zurücksetzen
- Prozess mit der Schaltfläche "Auswahl bestätigen und weiterfahren" fortsetzen. Die Schalflächer "Abbrechen" beendet den Prozess vollständig und er musss neu gestartet werden.
Erfassung Austritt
- Bestätigung, dass alle Leistungen zur austretenden Person noch erfasst wurden.
- Das Austrittsdatum bei Bedarf anpassen, es wird jeweils das nächst mögliche Datum vorgeschlagen.
- Die Schaltfläche "speichern" schliesst den Austrittsprozess ab,
Mit "warten" wird der Prozess pausiert und in der Inbox platziert, wo er über die Schaltfläche "Aufnehmen" in der Aufgabe weiter bearbeitet werden kann.
Der Befehl "abbrechen" bricht den Prozess vollständig ab. Er muss anschliessend neu gestartet werden.
Prozess-Abschluss
Mit dem Abschluss des Prozesses wird das Austrittsdatum in den Personaldaten erfasst. Es kann bei der betreffenden Mitarbeiterin oder dem betreffenden Mitarbeiter in den Daten zur "Anstellung und Organisation" über das Menu "Mein Team" abgerufen werden (Austrittsdatum ist verzeichnet).
Hinweis: Erfasste Austritte erscheinen nach dem Austrittsdatum nicht mehr in den Listen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stehen auch nicht mehr für die Erfassung von Leistungen zur Verfügung. Allfällige Leistungserfassungen müssen daher zwingend vor der Erfassung des Austritts erfolgen.