03.05.60.01 - Ferienkauf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung können mittels Prozess auf dem My Abacus Portal zusätzliche Ferien käuflich erwerben.
Bezugsbedingungen
Berechtigt für den Bezug sind Personen, welche
- das 21. Altersjahr vollendet haben
- sich nicht mehr in Ausbildung befinden und
- die Probezeit erfolgreich absolviert haben
Der Kauf ist in nur in Tranchen von 5 oder 10 Tagen pro Kalenderjahr möglich.
Für befristete Angestellte sowie solche, die sich in gekündigtem Dienstverhältnis befinden und Personen, welche im Stundenlohn angestellt sind, ist der zusätzliche Erwerb von Ferien nicht möglich.
Die aktuellen Ferienguthaben müssen gemäss den geltenden Bezugsregeln abgebaut sein, d.h. es dürfen nicht mehr als fünf Ferientage auf das Folgejahr übertragen werden. Die Kontrolle und Verantwortung über den Saldo der zusätzlich erworbenen Ferientage liegt sowohl bei der vorgesetzten Person als auch bei der Mitarbeiterin/beim Mitarbeiter. Der Prozess selber prüft nur allfällig bestehende Guthaben.
Die vollständigen Regelungen für den Ferienkauf finden Sie im Dokument zur Ferienregelungl.
Prozess-Ablauf
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen bei der vorgesetzten Person mittels Prozess ein Guthaben für Ferienkauf.
- Bei Personen ohne Computerzugang muss der Antrag durch Personaladministratorinnen oder Personaladministratoren über den Prozess "Ferienkauf für Dritte" im My Abacus Portal ausgeführt werden.
- Nach Abschluss des Prozesses (Bewilligung) wird eine Benachrichtigung inkl. Entscheid im My Abacus Posteingang ausgegeben. Dieser wird automatisch auch im Personaldossier abgelegt.
- Die Verbuchung des Lohnabzuges erfolgt erst nach dem Bezug der Ferien und nach der Visierung des betreffenden Monats.
Ferienkauf Gutschrift (zum Vergrössern bitte anklicken) Ferienkauf Bezug (zum Vergrössern bitte anklicken)
Anleitungen Ferienkauf Gutschrift
Nachfolgend finden Sie zwei Videoanleitungen zum Prozess des Ferienkaufs als Mitarbeiterin oder Mitarbeiterin bzw. die Anleitung für die Beantragung als Drittperson. Für Mitarbeitende befindet sich der Prozess für den Ferienkauf im My Abacus Portal unter "Meine Daten" und dort im Reiter "Prozesse".
Ferienkauf Gutschrift
Die Videoinhalte sind teilweise KI-generiert.
Ferienkauf Gutschrift für Dritte
Die Videoinhalte sind teilweise KI-generiert.
Prozess-Abschluss
Die Bewilligung des Ferienkaufs generiert neben dem Entscheid eine entsprechende Gutschrift von 5 oder 10 Tagen. Das Guthaben wird in der Zeiterfassung unterhalb der Ferienkachel ausgewiesen und wird in Stunden angezeigt. Der Wert orientiert sich an der Sollzeit gemäss des Beschäftigungsgrades.
Anleitung Ferienkauf Vollzug
Die Verrechnung der bezogenen Ferien wird erst nach der Fertigmeldung durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter bzw. mit der Visierung der Absenz durch die vorgesetzte Stelle im MyAbacus Portal ausgelöst.
Dies erfordert für alle (!) eine vorschriftsgemässe Einhaltung der Prozesse sowie insbesondere eine rechtzeitige Fertigmeldung der Absenzerfassung im Bezugsmonat.
Es wird nachfolgende Benachrichtigung an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ausgelöst.
Der Abzug wird mit folgender Formel berechnet:
Ämter und Betriebe mit eigener Zeiterfassung
Ämter und Betriebe mit eigenem Zeiterfassungssystem, die ihre Absenzen dem Personalamt per Schnittstelle melden, haben sicherzustellen, dass die zusätzlich erworbenen Ferientage durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. die / den PADM korrekt im Abacus erfassen, fertigmelden und der Bezug der gekauften Ferientage von der vorgesetzten Stelle visiert wird, andernfalls erfolgt zwar die Gutschrift und der Bezug der "gekauften" Ferien, hingegen erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Verrechnung der zusätzlichen Ferien mit dem Lohn. Der Bezug von gekauften Ferien kann nicht mit der vom Personalamt zur Verfügung gestellten Schnittstelle "Absenzerfassung" gemeldet werden.

