Absenzen bewilligen/ablehnen
Nachfolgend finden Sie die Anleitung, um Spesen zu bewilligen oder abzulehnen.
Hinweise
- Absenzen können von der Vorgesetzten oder vom Vorgesetzten auch nach der Fertigmeldung der Zeiterfassung noch bewilligt werden, einzig eine Beantragung oder Bearbeitung einer Absenz durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ist im fertiggemeldeten Zeitraum nicht mehr möglich
- Ist eine Vorgesetzten-Stelle unbesetzt, gelangen die Absenzanträge (ebenso Spesen und Zeiterfassungdaten) für die Visierung zur nächst höheren Stelle.