Erfassung Krankheit an Brückentagen


Die Erfassung von Krankheit an Brückentagen ist nur möglich mit der Funktion "von – bis". Wird die Leistungsart mit der Funktion "täglich Anzahl" eingetragen, werden keine Stunden erfasst. 

Im Beispiel unten wurde am Brückentag 27. Dezember 2023 eine Krankheit von 8.00 – 16.30h erfasst. Das Stundentotal von 8.5h wird ausgewiesen. Dagegen gibt die Erfassung mit der Funktion "tägliche Anzahl" am Brückentag 28. Dezember 2023 den Betrag 0 aus, womit auch keine Stunden verbucht werden.




Zuletzt geändert: Mittwoch, 28. Februar 2024, 12:18