Erfassung Krankheit an Brückentagen
Die Erfassung von Krankheit an Brückentagen ist zulässig, sofern ein entsprechendes Arztzeugnis eingereicht wird. Dadurch kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter diese Stunden an einem anderen Tag als Kompensation verwenden.
Die technische Erfassung ist jedoch nur möglich mit der Funktion "von – bis". Bei allen anderen Erfassungsarten (tägliche Anzahl, gemäss BG) gibt das System an diesen Tagen den Wert 0 aus und es erfolgt keine Buchung auf der Gleitzeit.
Im Beispiel unten wurde am Brückentag 27. Dezember 2023 eine Krankheit von 8.00 – 16.30h erfasst. Das Stundentotal von 8.5h wird ausgewiesen. Dagegen gibt die Erfassung mit der Funktion "tägliche Anzahl" am Brückentag 28. Dezember 2023 den Betrag 0 aus, womit auch keine Stunden verbucht werden.