Konventionen Beschriftungen Belege und Dossierablage


Beim Hochladen von Arztzeugnissen und Spesenbelegen ist es wichtig, diese korrekt zu beschriften, da die Dokumente von verschiedenen Stellen abgerufen werden müssen und auch in dieser Form automatisch im Abacus Dossier abgelegt werden und mit der Synchronisierung schliesslich auch ins Fabasoft Dossier gelangen. 

In der Zwischenzeit gibt es für Arztzeugnisse einen automatisierten Prozess, der nach dem Hochladen der Dokumente die korrekte Beschriftung sicherstellt.


Gemäss Konventionen für Objektbezeichnungen Personaladministration (14.01 PARL) ist die Beschriftung grundsätzlich wie folgt geregelt.


Arztzeugnisse

Die offizielle Bezeichnung beinhaltet an erster Stellen den Begriff "Arztzeugnis", anschliessend das Datum bzw. den Zeitraum sowie Nachname und Vorname der betroffenen Person:

Arztzeugnis 2023.05.15 - 2023.05.25 Muster Gabriela


Spesenbeleg

Analog zum Arztzeugnis gilt die Beschriftung auch für Spesenbelege:
Spesenbeleg 2023.02.22 Spesenart


Ablage

Die in der Absenz- und Spesenerfassung hochgeladenen Belege werden automatisch auch im Abacus Dossier deponiert. Arztzeugnisse gelangen im Abschnitt 5 Besoldungsvollzug in den Ordner "Arztzeugnisse", Spesenbelege in den Ordern "Spesen". Letztere werden aber erst nach erfolgter Verbuchung in der Lohnverarbeitung dort angezeigt.  




Zuletzt geändert: Donnerstag, 22. August 2024, 11:19