Definitionen Absenzen
Leistungsart |
Erfassungsort |
Beschreibung |
---|---|---|
Dienstlich abwesend |
Anwesenheit |
beschreibt
eine Arbeitsleistung für den Betrieb, der ausserhalb der üblichen
Büroräumlichkeiten erfolgt, z.B. externe Beratungstätigkeiten oder ein
Geschäftstermin ausserhalb. |
Weiterbildung intern |
Anwesenheit |
Diese Leistungsart bezieht
sich auf eine vom Betrieb organisierte oder eine für obligatorisch erklärte Ausbildung, ein Kurs oder ein Seminar zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Der Kursbesuch gilt als Arbeitszeit und wird daher in der Anwesenheit erfasst. Dieser kann intern (Kursort inhouse) oder
extern (beliebiger Kursort) stattfinden. Die Leistungsart wird zum Teil auch für Amtsausflüge verwendet. |
Weiterbildung extern |
Absenz |
Diese Absenzart darf nur benutzt werden, wenn ein entsprechender Entscheid mit Absenzguthaben erstellt wurde. Es betrifft eine private freiwillige Ausbildung, wofür eine
Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Absenztage mittels Entscheid zugesprochen
bekommt (z.B, CAS Ausbildung). Das Absenz-Guthaben muss über den Prozess
Absenzkonto-Korrektur gutgeschrieben. Sobald die Gutschrift erfolgt ist, wird das Guthaben im Menu "Zeit&Leistungen" in der Übersicht unterhalb der Ferien-Kachel angezeigt. Der Bezug erfolgt über die Absenzart "Weiterbildung extern". |
Urlaub mit Entscheid Amt/Betrieb |
Absenz |
Diese Absenz entspricht einem bezahlten Urlaub, der vom Amt gewährt wird. In der Regel basiert dieser auf einem schriftlichen Entscheid. Unter diese Absenzart fallen auch Urlaube aus persönlichen/familiären Gründen, für die es jedoch separate Leistungsarten für die Erfassung gibt: Hochzeit, Umzug, Todesfall, Militär/Zivilschutz, Organisation und Pfleger kranker Kinder oder kranker Familienangehöriger. (siehe § 47 - 50 RSV 177.112). Für Für den Bezug von bezahltem Urlaub gibt es keine vorgängige Gutschrift für die Verwendung dieser Absenz. |
Urlaub unbezahlt |
Absenz |
Hier liegt der Urlaubsgrund im Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, er kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten gewährt werden. (siehe § 51 RSV 177.112). |
Kompensation |
Absenz |
Eine Kompensation kann seit dem Update 2023 auch mit von-bis-Funktion und damit zeitgenau erfasst werden. Analog der Ferien unterliegt diese Leistungsart
dem normalen Visierungsprozess. Die Amtsleitungen entscheiden, ob einzelne
Kompensationsstunden zu erfassen sind oder nicht. Ohne Erfassung wird die
Kompensation automatisch der Gleitzeit abgezogen. |
Ferienkauf |
Absenz |
Für die Verwendung dieser Absenz muss im Vorfeld über den Prozess des Ferienkaufs ein Guthaben zur Verfügung stehen. |
Hinweise
- Bezahlte Urlaube sind alle nur gemäss Beschäftigungsgrad zu erfassen und können daher auch an einem arbeitsfreien Tag erfasst werden. Das betrifft alle Absenzen aus RSV Absatz 50: Urlaub aus persönlichen und familiären Gründen
- Eine Absenz durch Krankheit hingegen darf bei Teilzeitanstellung gemäss Arbeitszeit an jenem Tag erfasst werden. Dann darf aber eine Krankheit nur dann erfasst werden, wenn an diesem Tag üblicherweise gearbeitet wird. Liegt der Tag ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, darf er nicht erfasst werden.
Zuletzt geändert: Dienstag, 21. Januar 2025, 10:43