Definitionen Absenzen


Leistungsart 
Erfassungsort
Beschreibung                                                                 
Dienstlich abwesend  
Anwesenheit
beschreibt eine Arbeitsleistung für den Betrieb, der ausserhalb der üblichen Büroräumlichkeiten erfolgt, z.B. externe Beratungstätigkeiten oder ein Geschäftstermin ausserhalb. 

Weiterbildung intern
Anwesenheit
bezieht sich auf eine vom Betrieb organisierte oder eine für obligatorisch erklärte Ausbildung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Dieser kann intern (Kursort inhouse) oder extern (beliebiger Kursort) stattfinden. 

Weiterbildung extern
Absenz
Diese Weiterbildung betrifft eine private freiwillige Ausbildung, wofür eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Absenztage mittels Entscheid zugesprochen bekommt (z.B, CAS Ausbildung). An den kosten der freiwilligen Weiterbildung kann sich der Kanton je nach seinem Interesse beteiligen.
Das Absenz-Guthaben für die externe Weiterbildung wird durch Vorgesetzte oder Personen mit PADM-Rolle über den Prozess Absenzkonto-Korrektur gutgeschrieben. Sobald die Gutschrift erfolgt ist, wird das Guthaben im Menu "Zeit&Leistungen" in der Übersicht unterhalb der Ferien-Kachel angezeigt. 
Der Bezug erfolgt über die Auswahl der Absenzart "Weiterbildung extern", damit wird automatisch jenes Guthaben angepasst.

Urlaub mit Entscheid Amt/Betrieb
Absenz
Diese Absenz entspricht einem bezahlten Urlaub, der vom Amt gewährt wird. In der Regel basiert dieser auf einem schriftlichen Entscheid.
Unter diese Absenzart fallen auch Urlaube aus persönlichen/familiären Gründen wie z.B. Hochzeit, Umzug, Todesfall usw. (siehe § 47 - 50 RSV 177.112). Für diese gibt es in der Absenzerfassung separate Leistungsarten zur Auswahl.

Für den Bezug von bezahltem Urlaub gibt es keine vorgängige Gutschrift für die Verwendung dieser Absenz.*

Urlaub unbezahlt 
 Absenz
Hier liegt der Urlaubsgrund im Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, er kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten gewährt werden. (siehe § 51 RSV 177.112).

Kompensation
 Absenz
Eine Kompensation kann seit dem Update 2023 auch mit von-bis-Funktion und damit zeitgenau erfasst werden. Analog der Ferien unterliegt diese Leistungsart dem normalen Visierungsprozess. Die Amtsleitungen entscheiden, ob einzelne Kompensationsstunden zu erfassen sind oder nicht. Ohne Erfassung wird die Kompensation automatisch der Gleitzeit abgezogen.


*Gutschriften auf ein Absenzkonto erfolgen nur bei folgenden Absenzen (Prozess Absenzkonto-Korrektur).

Ferien
Vaterschaftsurlaub
Öffentliches Amt
Dienstaltersgeschenk
Weiterbildung extern




Zuletzt geändert: Mittwoch, 27. September 2023, 08:41