ZBF-Applikation: Quick Start Guide
Mit der neuen Plattform personal.tg.ch führt das Personalamt die Grundlage für die Abwicklung von elektronisch gestützten Prozessen ein. Prozesse können so einfacher und ohne redundante oder manuelle Datenführung definiert und ausgeführt werden.
ZBF-Applikation: Einführung
Mit der neuen Plattform personal.tg.ch führt das Personalamt die Grundlage für die Abwicklung von elektronisch gestützten Prozessen ein. Prozesse können so einfacher und ohne redundante oder manuelle Datenführung definiert und ausgeführt werden.
Die ersten Prozesse, welche auf der neuen Plattform ausgeführt werden, betreffen das neue Beurteilungssystem „Ziele-Beurteilung-Förderung“ (ZBF). Im Januar 2017 starteten die ersten Pilotämter mit dem neuen Werkzeug.
Die Plattform ist webbasiert und somit von jedem Arbeitsplatz mit Zugriffsberechtigung erreichbar. Es wurde bei allen Prozessen grösster Wert auf einfache Handhabung gelegt.
Portale
Das Portal gibt ihnen einen Überblick, wenn sie mit mehreren Prozessen arbeiten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie Vorgesetzte / Vorgesetzter sind und Zielvereinbarungen und Beurteilungen mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen.
Vorgaben und Kataloge
Im ZBF Tool können Ziele, Kompetenzen und die Kriterien „Aus meiner Sicht“ für jede Organisationseinheit eingegeben bzw. erweitert werden. Eingaben werden an untergeordnete Organisationseinheiten vererbt. Diese können entweder als Vorgabe oder als Katalog gespeichert werden.
Das Personalamt gibt die Vorgaben für alle Organisationeinheiten gemäss Weisungen des Regierungsrates vor. Diese Vorgaben können von jeder Organisationeinheit erweitert werden.
Vorgaben gelten jeweils für eine Beurteilungsperiode, Kataloge sind über mehrere Beur-teilungsperioden geführt.
Zielvorgaben Organisationseinheit (ZVOE)
Der Prozess „Zielvorgaben Organisationseinheit“ dient dazu, Vorgaben und Kataloge in den Kategorien Ziele, Kompetenzen und Kriterien „Aus meiner Sicht“ für Organisationseinheiten festzulegen. Diese werden an untergeordnete Organisationseinheiten vererbt.
Zielvereinbarung Mitarbeiterin / Mitarbeiter (ZVMA)
Dieser Prozess ist die eigentliche Zielvereinbarung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter für eine Beurteilungsperiode. Der Prozess startet zeitlich nach dem Prozess „Zielvorgaben Organisationseinheit“.
Im Prozess Zielvereinbarung werden sowohl Standard- wie auch Individualziele definiert. Weiter können zu den Kompetenzen, welche vom Personalamt vorgegeben werden, weitere personenbezogene hinzugefügt werden.
Die Zielvereinbarung bildet die Grundlage für den Prozess „Beurteilung“ sowie allfälligen Zwischenbeurteilungen einer Beurteilungsperiode.
Kommentare während der Beurteilungsperiode
Nach Abschluss der Zielvereinbarung können sie die vereinbarten Ziele und Kompeten-zen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Beurteilungsperiode kommentieren. Diese Kommentare werden später bei der Beurteilung oder allfälligen Zwischenbe-urteilungen automatisch in die Kommentarfelder der Ziele und Kompetenzen übernom-men. So erhalten sie für die Beurteilung am Ende der Beurteilungsperiode eine gute Grundlage für die Prädikatvergabe.
Beurteilung
Am Ende einer Beurteilungsperiode beurteilt die Vorgesetzte / der Vorgesetzte sowohl die Erreichung der Ziele, wie diese im Zielvereinbarungsgespräch vereinbart wurden, als auch die Leistungen bei den vereinbarten Kompetenzen.
Der Prozess Beurteilung hat einen Unterprozess. Sobald sich die / der Vorgesetze für die Durchführung der Beurteilung entscheidet, wird für die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter der Prozess „Aus meiner Sicht“ gestartet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Login erhalten das leere Formular „Aus meiner Sicht“ von ihrer Vorgesetzten / ihrem Vorgesetzten.
Zwischenbeurteilung
Während einer Beurteilungsperiode kann sowohl von der / dem Vorgesetzten als auch von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter eine Zwischenbeurteilung angestossen werden. Diese Zwischenbeurteilung kann als Standortbestimmung über die Erreichung der Ziele und Kompetenzen der Beurteilungsperiode Auskunft geben.
Der Prozess Zwischenbeurteilung verfügt über einen Unterprozess. Sobald sich die / der Vorgesetze für die Durchführung der Zwischenbeurteilung entscheidet, wird für die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter der Prozess „Aus meiner Sicht“ gestartet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Login erhalten das leere Formular „Aus meine Sicht“ von ihrer Vorgesetzten / ihrem Vorgesetzten in Papierform.
Probezeitgespräch
Im Probezeitgespräch wird die allgemeine Einschätzung von Tendenzen durch die Vorgesetzte / den Vorgesetzten während der Probezeit beurteilt. Im Probezeitgespräch wird entschieden, ob das Arbeitsverhältnis in eine definitive Anstellung überführt, die Probezeit verlängert oder das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.