Beurteilung

Im Prozess „Beurteilung“ werden die Erfüllung der Standard- wie auch der Individualziele beurteilt. Weiter werden die einzelnen Kompetenzen (auch personenbezogene) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Prädikaten „sehr gut erfüllt / gut erfüllt  / erfüllt / teilweise erfüllt / nicht erfüllt" beurteilt.

Anrecht gemäss Rechtsstellungsverordnung auf eine Beurteilung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Leistungslohn (Stunden- oder Monatslohn). Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nach Bedarf auch eine Beurteilung erhalten.

Das Prädikat der Gesamtbeurteilung fliesst direkt in die Lohnrunde ein.

Beurteilung

 

Aus meiner Sicht

Gleichzeitig mit dem Prozess „Beurteilung“ erhält die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter die Möglichkeit, die Beurteilungsperiode aus ihrer / seiner Sicht zu beurteilen.

Der Prozess soll die Selbstreflexion über die Arbeitszufriedenheit sowie die berufliche Standortbestimmung erleichtern und das eigene Potential und mögliche Entwicklungsschritte aufzeigen. Es dient als Grundlage für ein zielgerichtetes Fördergespräch mit der vorgesetzten Person.

Aus meiner Sicht Beurteilung

Zuletzt geändert: Donnerstag, 17. März 2022, 15:23