Fertigmeldung

Anfang jedes Monats führen Mitarbeitende in  der Zeiterfassung eine Fertigmeldung des vorangegangenen Monats aus. 
Damit gelangen die Daten zum direkten Vorgesetzten oder der direkten Vorgesetzen zur Visierung.

Seit der Abacus Version 2025 können Mitarbeitende fertiggemeldete Perioden, welche von der vorgesetzten Stelle noch nicht visiert wurden, wieder zurückziehen, bearbeiten und eine erneute Fertigmeldung vornehmen.

Eine entsprechende Anleitung finden Sie im Video oder in der schriftlichen Dokumentation darunter. 




Fertigmeldung auslösen

  1. Fertigmelde-Fenster über die Schaltfläche "Fertigmelden" öffnen
  2. Datum auswählen
  3. Fertigmeldung auslösen
  4. Vorgängige Perioden, welche mit der neuen Fertigmelde-Funktion abgeschlossen wurden, sind für Benutzerinnen und Benutzer sichtbar. Frühere fertiggemeldete Monate werden hier nicht angezeigt. 


Fertigmeldung zurückziehen

Seit der Abacus Version 2025 können Mitarbeitenden noch fertiggemeldete Perioden, welche von der vorgesetzten Stelle noch nicht visiert wurden, wieder zurückziehen, bearbeiten und eine erneute Fertigmeldung vornehmen.

Bereits bewilligte Perioden können von Mitarbeitenden nicht mehr zurückgesetzt werden. Dies ist nur über den Prozess möglich, der den jeweiligen Personaladministratorinnen und Personaladministratoren in den Ämtern zur Verfügung steht.

  1. Fertigmelde-Fenster über die Schaltfläche "Fertigmelden" öffnen
  2. Pfeil-Symbol für die Zurücksetzung der Fertigmeldung anklicken. Damit wird die Fertigmeldung zurückgezogen und entsprechend gekennzeichnet. Siehe nächste Abbildung.


  1. Die betreffende Zeitperiode wird mit dem Status "zurückgezogen" gekennzeichnet und kann wieder bearbeitet werden.
  2. Das Fertigmeldedatum springt zurück auf den Vormonat
  3. Mit dem Blitz-Symbol oder die Schaltfläche "Fertigmelden" muss anschliessend die Fertigmeldung erneut ausgelöst werden.


Hinweise

  • Bei Personen mit Mehrfachverträgen werden bei einer Fertigmeldung automatisch alle Verträge fertiggemeldet. Lehnt ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte die Periode eines Angestellten mit Mehrfachvertrag ab, ist die Zeiterfassung für beide Verträge wieder offen.
  • Erinnerung Fertigmeldung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jeweils am 4. Arbeitstag eines Monats an die Fertigmeldung des Vormonats erinnert. Am 8. Arbeitstag wird diese Erinnerung auch dem Vorgesetzten oder der Vorgesetzten sowie dem Personaladministrator oder der Personaladministratorin zugestellt.
  • Bei Angestellten im Stundenlohn ist die Zeitperiode erst nach der Freigabe durch eine Lohnadministratorin oder einen Lohnadministratoren als bewilligt markiert. Bis dahin kann diese noch zurückgezogen werden.