Befristete und Saisonangestellte im Stundenlohn
Befristete und Saisonangestellte, welche im Vorjahr im Stundenlohn angestellt waren, werden nicht für die automatische Berechnung der Pauschalen im Vorjahr berücksichtigt. Der Betrag für diese Angestellten muss durch eine manuelle Korrektur ergänzt werden.
Der Fehler wird im Nachgang zum Budget 2025 bereinigt. Die Berechnung für die Budgetrunde 2026 erfolgt automatisch.
Zuletzt geändert: Freitag, 5. April 2024, 08:05