Neuzuordung bestehender Stellenquanten

Gewisse Neuzuordnungen bestehender Quanten müssen vom Grossen Rat bewilligt werden und durchgehen deswegen den gesamten Budgetprozess wie neu zu beantragende Stellen. Für welche Stellen dies notwendig ist, findet sich in der Personalbudgetweisungen des Personalamtes. Um eine Neuzuordnung im Stellenplanantrag ersichtlich zu machen, benutzt man die Beschlussart "Neuzuordnung bestehender Quanten". Neuzuordnungen sollten immer im gleichen Stellenplanantrag gemacht werden und einmal einen Quantenabbau und einen Quantenaufbau mit den gleichen Stellenprozenten enthalten. Dies wird von den Controllerinnen / Controller überprüft.


Zuletzt geändert: Freitag, 8. März 2024, 16:26