Zwischenbeurteilung
Während einer Beurteilungsperiode kann sowohl von der / dem Vorgesetzten als auch von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter eine Zwischenbeurteilung angestossen werden. Diese Zwischenbeurteilung kann als Standortbestimmung über die Erreichung der Ziele und Kompetenzen der Beurteilungsperiode Auskunft geben.
Der Prozess Zwischenbeurteilung verfügt über einen Unterprozess. Sobald sich die / der Vorgesetze für die Durchführung der Zwischenbeurteilung entscheidet, wird für die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter der Prozess „Aus meiner Sicht“ gestartet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Login erhalten das leere Formular „Aus meine Sicht“ von ihrer Vorgesetzten / ihrem Vorgesetzten in Papierform.
Die Beurteilung „Aus meiner Sicht“ soll die Selbstreflexion über die Arbeitszufriedenheit sowie die berufliche Standortbestimmung erleichtern und das eigene Potential und mögliche Entwicklungsschritte aufzeigen. Es dient als Grundlage für ein zielgerichtetes Fördergespräch mit der vorgesetzten Stelle.
Ihre Vorgesetzte / ihr Vorgesetzer hat keine Einsicht in ihre Beurteilung, wenn sie diese ihm nicht zur Verfügung stellen. Dies tun sie, in dem sie das Formular „Online“ ausfüllen (dann hat die Vorgesetze / der Vorgesetzte allerdings erst nach Beurteilungsgespräch Einsicht in das Dokument) oder das ausgefüllte Formular ans Beurteilungsgespräch mitbringen.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Computerarbeitsplatz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Computerarbeitsplatz und / oder Login erhalten das leere Formular „Aus meine Sicht“ von ihrer Vorgesetzten / ihrem Vorgesetzten.
Durchführung aus meiner Sicht planen
Kriterien beurteilen
Ziele und Entwicklungsvorschläge
Ausdrucken und abschliessen oder korrigieren
Download leeres Formular