ZBF - 12 - Applikation: Zwischenbeurteilung

Zwischenbeurteilung

Während einer Beurteilungsperiode kann sowohl von der / dem Vorgesetzten als auch von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter eine Zwischenbeurteilung angestossen werden. Diese Zwischenbeurteilung kann als Standortbestimmung über die Erreichung der Ziele und Kompetenzen der Beurteilungsperiode Auskunft geben.  

Der Prozess Zwischenbeurteilung verfügt über einen Unterprozess. Sobald sich die / der Vorgesetze für die Durchführung der Zwischenbeurteilung entscheidet, wird für die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter der Prozess „Aus meiner Sicht“ gestartet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Login erhalten das leere Formular „Aus meine Sicht“ von ihrer Vorgesetzten / ihrem Vorgesetzten in Papierform.